Generalagenten der Irish Ferries Deutschland

Beförderungsbedingungen

Mit Zugang der Buchungsbestätigung für einen Reservierungsauftrag des/der Reisenden ist ein Beförderungsvertrag zwischen dem/den Reisenden und Irish Ferries als Beförderer abgeschlossen.
Es gelten die Beförderungsbedingungen der Irish Ferries, die wegen ihres Umfanges hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Dem/Den Reisenden wird empfohlen, die vollständigen Beförderungsbedingungen zu lesen, die auf der Internetseite www.irishferries.com (dort unter „Beförderungsbedingungen“) einzusehen sind oder vom Generalagenten zugesandt werden. Reisebüros, Reiseveranstalter oder die Generalagenten der Irish Ferries in Deutschland sind Mittler und nicht Vertragspartner des Beförderungsvertrages.

Kein Reisender darf sich für eine Fahrt einschiffen oder Dienstleistungen nutzen, die Gegenstand eines mit dem Beförderer abgeschlossenen Vertrages sind, solange er nicht diese Beförderungsbedingungen akzeptiert oder (falls der Vertrag mit dem Beförderer von einer anderen Person abgeschlossen wurde, die im Auftrag des Reisenden handeln) einen solchen Vertrag auf der Grundlage dieser Bedingungen ratifiziert hat.

Jeder Rechtsstreit zwischen dem/den Reisenden und dem Beförderer soll vor irischen Gerichten und in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Irland ausgetragen werden.

Es soll eine Bedingung für den zwischen dem Reisenden und dem Beförderer abgeschlossenen Reisevertrag sein, dass der Reisende über sämtliche Einreisedokumente verfügt, die er benötigt, um das Land betreten zu dürfen, das Ziel seiner Reise ist. Vor dem Einschiffen sollen der Beförderer (oder dessen Vertreter) dazu ermächtigt werden, zu überprüfen, ob sich alle Reisende im Besitz von gültigen Dokumenten befinden, die mit den im Zielland geltenden Einreisegesetzen vereinbar sind. Der Beförderer ist (ungeachtet aller bereits getätigten Buchungen) dazu berechtigt, die Beförderung jedes Reisenden abzulehnen, der nicht in der Lage ist, auf Verlangen zufrieden stellende Dokumente vorzulegen.

In solchen Fällen ist der Beförderer dazu berechtigt, eine Stornierungsgebühr einzubehalten, wenn dem Reisenden die von ihm bezahlten Fahrpreise rückerstattet werden. Der Reisende ist nicht dazu berechtigt, vom Beförderer eine Entschädigung zu verlangen, wenn keine Reisegenehmigung erteilt worden ist. Der Beförderer ist dazu berechtigt, vom Reisenden die Erstattung sämtlicher Bußgelder und anderer Beträge zu verlangen, die gezahlt werden mussten, weil der Reisende bei Erreichen des Zielhafens keine nach Ansicht der dortigen zuständigen Behörden ausreichenden Einreisedokumente vorlegen konnte. Darüber hinaus muss jeder Reisende, der es – aus welchen Gründen auch immer – ablehnt, nach Erreichen des Zielhafens das Schiff zu verlassen, oder dem im Zielhafen die Einreise in das betreffende Land verweigert wird, der Beförderer für alle Unkosten entschädigen, die diesem im Zusammenhang mit einem derartigen Vorfall entstehen.
Sofern ein Vertrag oder eine Buchung im Zusammenhang mit einer Beförderung steht, die nicht mit Hilfe eines Schiffes oder einem anderen Beförderungsmittel erfolgt, das dem Beförderer gehört oder von diesem eingesetzt wird (gleichgültig, ob die Kosten hierfür in Fahrpreisen oder anderen Beträgen enthalten sind, die an das Unternehmen gezahlt wurden), ist der Beförderer dazu verpflichtet, eine derartige Reise oder Beförderung nur als Makler für den Reisenden und in dessen Namen und Auftrag mit der Partei (den Parteien) zu vereinbaren, die eine solche Reise oder eine solche Beförderung anbietet (anbieten); der Beförderer ist für eine solche Reise oder Beförderung nicht haftbar. Insbesondere – und ungeachtet der allgemeinen Natur des vorher Gesagten – ist der Beförderer nicht haftbar für Verletzungen, Verlust oder Schäden, die bei Reisenden oder Gepäck zu verzeichnen sind und die direkt oder indirekt mit einer solchen Reise bzw. Beförderung verbunden oder hierauf zurückzuführen sind (gleichzeitig, wie, wann oder wo solche Verletzungen, Verluste oder Schäden verursacht wurden, und gleichgültig, ob sie auf Fehler der Partei oder Parteien zurückzuführen waren, die auf irgendeine Weise direkt oder indirekt damit zu tun hatten,eine solche Reise oder Beförderung zur Verfügung zu stellen). Ebenso wenig ist der Beförderer haftbar (bzw. gebunden an) Aussagen, Beschreibungen, Erklärungen, Informationen, Garantien oder Darstellungen (gleichgültig welcher Art), die direkt oder indirekt von der Partei (den Parteien) stammten, die eine solche Reise oder Beförderung zur Verfügung stellt.

Der Passagier bevollmächtigt hiermit den Beförderer dazu, als sein Makler mit der Partei (den Parteien), die solche Reisen oder Beförderungen zur Verfügung stellt (stellen), einen Vertrag abzuschließen, und zwar zu den Geschäftsbedingungen, die zum jeweiligen Zeitpunkt bei dieser Partei (dessen Parteien) gelten.
1. Zahlung des Fahrpreises

  • Der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Fahrpreis ist so frühzeitig zu bezahlen, dass der Fahrpreis spätestens 42 Tage vor Abfahrt auf dem Bankkonto von Irish Ferries oder seines Generalagenten eingeht.
  • Wird der Fahrpreis nicht oder nur teilweise bezahlt, ist Irish Ferries von der vereinbarten Beförderung entbunden und berechtigt, den/die Reisenden von der Überfahrt auszu-schließen. Etwaige Anfahrtskosten zu den Abfahrtshäfen gehen zu Lasten des/der Reisenden oder der von ihm beauftragten Reisemittler / Reiseveranstalter.
  • Wird eine Zahlung des Fahrpreises in betrügerischer Absicht oder wider besseren Wissens vorgetäuscht, behält sich Irish Ferries weitere Maßnahmen vor.
  • Bestätigte Fahrpreise gelten nur zu bestätigten Reiseterminen.

2. Rücktritt von Reservierungen/Umbuchungen/Erstattungen

  • Jeder Rücktritt von einem Reservierungsauftrag hat schriftlich zu erfolgen. Der Rücktritt muss der Stelle erklärt werden, bei der der Reservierungsauftrag abgegeben wurde. Der Rücktritt muss auch schriftlich erklärt werden, wenn der Rücktritt so frühzeitig erfolgt, das noch keine Stornogebühren anfallen.
  • Für Rücktritt oder Umbuchungen von Reservierungen fallen folgende Gebühren an:
    Umbuchungen: 25€ pro Überfahrt und die Differenz zu zwischenzeitlich eventuell vorgenommenen Preiserhöhungen. Keine Umbuchungsgebühr mit Option Flexibility, aber Differenz zu zwischenzeitlich eventuell vorgenommenen Preiserhöhungen.
    Rücktritt:
    Reisende mit Fahrzeug:
    Bis 42 Tage vor Abfahrt keine Stornogebühren.
    41-21 Tage: 50 %, mit Option Flexibility 25 %
    20-4 Tage: 100 %, mit Option Flexibility 75 %
    3-0 Tage: 100 %, mit Option Flexibility 90 %
    Fußgänger: 41-21 Tage vor Abfahrt: 100%
  • Nicht in Anspruch genommene Überfahrten werden nach Reiseantritt der Hinfahrt oder der ersten Teilstrecke nicht erstattet.
  • Ist bei einer Umbuchung der neuer Fahrpreis niedriger als der bisherige, so wird die Differenz zum bisherigen Fahrpreis nicht erstattet.
  • Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

3. Reklamationen

Hat der Reisende während der Überfahrten Anlass zu Beschwerden, ist er verpflichtet, zur Abhilfe des Mangels beizutragen und den Beschwerdegrund an der Rezeption des Schiffes vorzutragen, damit der Mangel - sofern möglich - unmittelbar behoben werden kann.

4. Verschiedenes

  • Irish Ferries hat das Recht, Passagieren den Zutritt an Bord zu verweigern oder Passagiere an Land zu verbringen, wenn diese nach Beurteilung des Kapitäns eine Beeinträchtigung für die Sicherheit des Schiffes, seiner Passagiere und Besatzung darstellen.
  • Irish Ferries hat das Recht, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. Ein vom Reisenden ggf. bereits entrichteter Fahrpreis wird erstattet.
    Darüber hinausgehende Kosten trägt Irish Ferries nicht.
  • Irish Ferries hat das Recht, die auf dieser Website veröffentlichten Routen, Fahrpreise, Fahrpläne und Fahrzeiten zu ändern oder Zuschläge bei gestiegenen Ölpreisen oder geänderten Wechselkursen zu erheben.
  • Ein Beförderungsvertrag mit einem Anspruch auf Beförderung durch Irish Ferries gilt erst dann als geschlossen, wenn der Überfahrtspreis vollständig bezahlt ist. Sie können sich mit einer Anzahlung jedoch einen Fahrzeugstellplatz und Kabinenplätze für Ihre gewünschte Überfahrt sichern.
  • Irish Ferries ist berechtigt, eingesetzte Schiffe auszutauschen und die Überfahrt mit anderen als den bei Buchung genannten Schiffen durchzuführen.
  • Die vorliegenden Fahrpreise gelten nicht für Fahrzeuge, in denen Umzugsgut, Handelsware oder Messebedarf befördert wird, oder für selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Diese Fahrzeuge werden nach dem Frachttarif berechnet.
  • Reisende aus Deutschland seien darauf verwiesen, dass Irish Ferries kein Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts ist und die §§ 651 a - 651l BGB keine Anwendung finden.

Stand: Januar 2018

Für den Fall, dass Überfahrten gegenüber der angegebenen Abfahrts- oder Ankunftszeit verspätet sind oder vollständig abgesagt werden müssen, haben die Reisenden vollen Anspruch auf die Regulierung nach EU-Verordnung 1177 / 2010 zur Beförderung von Personen auf Seeschiffen.

Fährschiffe sind jeweils nur für eine begrenzte Zahl von Rollstuhlfahrern zugelassen. Irish Ferries Schiffe sind für eine maximale Zahl von sechs Rollstuhlfahrern pro Überfahrt zugelassen. Rollstuhlfahrer müssen in jedem Fall rechtzeitig im voraus buchen und sich als Rollstuhlfahrer zu erkennen geben. Ist für die angefragte Überfahrt die Zahl von sechs Rollstuhlfahrern bereits erreicht, können wir keine weiteren akzeptieren und bitten Sie, auf ein anderes Überfahrtdatum auszuweichen.

Wir bitten Sie, bei der Buchung Ihre Mobiltelefon-Nummer mit anzugeben und das Gerät am Tag vor der Überfahrt und bei der Fahrt zum Hafen anzuschalten, damit wir Ihnen ggf. SMSNachrichten zu Fahrplanänderungen senden können. Wir sind nicht verantwortlich, wenn Sie uns für den Bedarfsfall keine Kontaktmöglichkeit zu Ihnen einräumen.
Nach EU-Verordnung sind bei der Buchung Ihre Geburtsdaten anzugeben.

Gerne können Sie über uns auch eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.